Memory Game Anna_Nadine_Allgemeine VersicherungsbedingungenOnline version Anna_Nadine_Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) by Anna Bernhart Einvernehmliche Vertragsbeendigung Zeitablauf, Kündigung: ordentliche und außerordentliche Interessenswegfall: anfänglicher Interessenmangel: Versicherungsfall Veräußerung der versicherten Sache Wann spricht man von Risiko? Was ist eine Risikogemeinschaft? Was bedeutet Unter- (UV) bzw. Überversicherung (ÜV) und welche Konsequenzen hat es bei einem Schadensfall? 1. Säule: Sozialversicherung – staatliche Grundversorgung 2. Säule: Betriebliche Vorsorge über Kollektivversicherungen 3. Säule: Private Vorsorge – Schutz von Personen und Vermögen 1.Risikoträger und Risikoausgleich 2.Kapitalsammelbecken und Kapitalgeber 3.Schadenverhütung (Kuratorium für Schutz und Sicherheit wird von den Versicherungen finanziert) Was sind die rechtlichen Grundlagen des Versicherungsvertrags? Was bedeutet Versicherung auf erstes Risiko? Risikoprämie (Schadenl.) Verwaltungskosten (Sach- & Personalaufwand) Organisationskosten (Vertrieb) Sparprämie (Erlebensl.) Inkassokosten Polizzengebühr (1. Prämie) Zuschläge/Rabatte V.-Steuer zB KFZ Wie setzt sich die Versicherungsprämie zusammen (Bestandteile)? Was bedeutet der Stufenbau der Rechtsquellen? Welche Grundlagen zur Prämienberechnung gibt es? Sie regeln Rechte, Pflichten & Umfang des V-Schutzes + haben gesetzesähnlichen Charakter (Unterwerfungsvertrag). AVB sind keine Gesetze, sondern ergänzen das VersVG; jeder VR kann eigene AVB verwenden Mehrfachversicherung: liegt vor, wenn ein & dieselbe Sache bei 2 o. mehreren VR versichert ist, die Gesamtversicherungssumme den V.-Wert aber nicht übersteigt: (im Gegensatz zur Doppelversicherung) Wie können die Versicherungszweige gegliedert werden? Wann beginnt die Versicherung? V.-Schutz vor V.-Beginn = ein selbstständiger, unabhängiger, kurzfristiger V.-Vertrag, der sofortigen V.-Schutz – vor der endgültigern Risikoprüfung und auch ohne vorherige Prämienzahlung bietet. Risiko: Die Möglichkeit, dass ein Schaden eintritt. Risikogemeinschaft: Personen, die von der gleichen Gefahr bedroht sind, schließen sich zusammen Regelt die wesentlichen Vertragsbestandteile sowie Rechte und Pflichten von VR und VN. Enthält zwingende, halbzwingende (nur zugunsten des VN änderbar) und abdingbare Vorschriften. Was bedeutet vorläufige Deckung? VR VN (Vertragsabschluss) Versicherte Person Bezugsberechtigter (Begünstigter) Zessionar / Pfand- / Vinkulargläubiger Geschädigter Dritter / Schädiger Versicherungsvermittler Nach vers. Risiko: Personen- & Vermögensversicherung (Sach-, Haftpflicht-, Vermögensschäden) Nach Versicherungsleistung: Schaden- & Summenversicherung Nach Vertragsgrund: Freiw.- & Pflichtversicherung Werden die Versicherungsbedingungen nicht rechtzeitig ausgehändigt, so kommt der Versicherungsvertrag zwar dennoch zu Stande, aber es wird ein besonderes Rücktrittsrecht des VN ausgelöst. Welche wirtschaftliche Bedeutung haben Versicherungen? Welche Rechtspflichten (R) und Obliegenheiten (O) haben VR und VN? Welche Arten der Beendigung des Versicherungsvertrages gibt es? Schadenstatistik: statistischer Durchschnitt + durchschnittliche Schwankung für gleichartige Risken Gesetz der großen Zahl: Einfluss des Zufalls nimmt mit steigender Anzahl der untersuchten Fälle ab Was bedeutet Mehrfachversicherung? Was ist der Inhalt des VersVG? UV: nur in Sachversicherung, da es nur dort: Versicherungswert -> zu geringe V.-Summe =zu geringe Entschädigung ÜV: V.-Summe übersteigt Versicherungswert = ersetzt wird nur entstandener Schaden ABGB, HGB,KSchG, DSG, EKHG VersVG, VAG AVB Besondere Bedingungen Klauseln Versicherungsvertrag Die individuelleren Rechtsquellen gehen den allgemeinen Rechtsquellen vor (1) Versichern direkt Nicht-Versicherer (2) Übernehmen Teile großer Risiken von Versicherern (3) Mehrere Erstversicherer teilen ein Risiko; alle sind dem VN bekannt und in der Polizze genannt Allg. Rechtsquellen: ABGB, HGB, KSchG, DSG, EKHG (Eisenbahn- & Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz) Besondere Rechtsquellen: VAG, VersVG, AVB, BVB, Tarife + Klausen, Einzelvereinbarungen Was bedeuten die Begriffe: Erstversicherer (1), Rückversicherer (2) und Mitversicherer (3)? V.-Summe ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Wertes der versicherten Sachen vereinbart, bis zu welcher der VR im Schadenfall haftet, ohne UV einwenden zu können (zB Kühlgut € 200,--) Formeller Beginn: Vertragsb. = Polizzenerhalt Materieller Beginn = B. des Versicherungsschutzes = Zahlung der Erstprämie Technischer Beginn = Versicherungsb. = Beginn des prämienbelasteten Zeitraumes Was steht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)? Was gilt, wenn der VR die Versicherungsbedingungen nicht aushändigt? Was ist das 3-Säulen-Prinzip? Welche Personen können an einem Versicherungsvertrag beteiligt sein? (R)VN: Prämienzahlung (R)VR: Versicherungsleistung (O)VN: gesetzl. (Gefahrenerhöhung), vertragl.; 1° (vor Schaden) & 2° (nachher) (O)VR: AVB, negativer Deckungshinweis, Billigungsklausel