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Was passiert, wenn der Fehler eines Mitarbeiters auf grober Fahrlässigkeit beruht?
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Was passiert wenn in einem Kindergarten Goldregen (eine hochgiftige Pflanze) gepflanzt wird, Kinder davon essen und sich vergiften?
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Was gehört nicht zu den Aufgaben einer Aufsichtsperson im Rahmen der Aufsichtspflicht?
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Wovon hängt der Umfang der Aufsichtspflicht hauptsächlich ab?
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Welche Aussage zu Schadensersatz trifft zu?
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Welche Voraussetzungen müssen für einen Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB vorliegen?
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Welche Bedeutung hat die Verkehrssicherungspflicht im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB?
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Wann haftet ein Minderjähriger deliktisch nach § 828 BGB?
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Was regelt § 823 Abs. 2 BGB und was ist ein Schutzgesetz?
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Was versteht man unter dem Vertretenmüssen im Deliktsrecht?
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Was regelt das Zivilrecht?
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Welcher Bereich gehört nicht zu den fünf Bereichen des BGB?
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Was beschreibt das Schuldrecht?
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Welcher Bereich regelt die rechtlichen Beziehungen innerhalb der Familie?
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Was legt das Erbrecht fest?
Erläuterung
Beruht der Fehler des Mitarbeiters auf grober Fahrlässigkeit (wie in dem Beispiel) oder auf Vorsatz, kann die Einrichtung den Mitarbeiter in Regress nehmen.
Das bedeutet, sie kann sich den Schadensersatz, den sie an den Geschädigten zahlen muss, von dem Mitarbeiter ersetzen lassen.
Der Träger der Kindertagesstätte haftet für den Schaden, den die Kinder durch den Verzehr der giftigen Pflanze erlitten haben. Er ist seiner Verkehrssicherungspflicht, Gefahren für denjenigen, der seine Einrichtung betritt, zu vermeiden, nicht ausreichend nachgekommen. Hochgiftige Pflanzen dürfen sich nicht auf dem Gelände einer Kindertagesstätte befinden.
Die Aufsichtspflicht umfasst Belehrung, Verbote und Kontrolle. Die Aufsichtsperson trägt nicht die komplette Verantwortung, sondern muss nur angemessene Maßnahmen treffen.
Der Umfang der Aufsicht richtet sich immer nach Situation, Umständen und den Fähigkeiten der betreuten Person (z. B. Impulsivität, Weglaufgefahr).
Schadensersatz bedeutet, dass der Geschädigte finanziell so entschädigt wird, als wäre der Schaden nie entstanden. Das umfasst Reparatur-, Heilungs- und Folgekosten.
§ 823 Abs. 1 BGB verlangt fünf kumulative Voraussetzungen: Rechtsgutsverletzung, Handlung, Kausalität, Rechtswidrigkeit und Verschulden. Erst wenn alle erfüllt sind, entsteht ein deliktischer Schadensersatzanspruch.
Die Verkehrssicherungspflicht gehört zu den sonstigen Pflichten im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB. Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, muss zumutbare Maßnahmen treffen, um Schäden Dritter zu verhindern. Bei Verletzung haftet man deliktisch.
Nach § 828 Abs. 2 BGB haften Kinder zwischen 7 und 10 Jahren nicht bei Schäden im Straßenverkehr, solange kein Vorsatz vorliegt. Unter 7 Jahren besteht generell keine Haftung; über 10 Jahren kommt es auf die Einsichtsfähigkeit an.
§ 823 Abs. 2 BGB stellt klar, dass auch die Verletzung eines Schutzgesetzes zu Schadensersatz verpflichtet. Ein Schutzgesetz ist jede Norm, die den Schutz des Einzelnen oder einer Personengruppe bezweckt (z. B. § 229 StGB, § 858 BGB, § 17 StVO).
Im Deliktsrecht setzt das Vertretenmüssen Verschulden voraus, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Liegt ein Entschuldigungsgrund vor (z. B. fehlende Einsichtsfähigkeit), entfällt das Vertretenmüssen.
Das Zivilrecht (Privatrecht) befasst sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen oder Unternehmen, die rechtlich gleichgestellt sind. Es unterscheidet sich damit vom öffentlichen Recht, in dem der Staat mit Hoheitsmacht auftritt.
Das BGB gliedert sich in fünf Bücher:
Allgemeiner Teil
Schuldrecht
Sachenrecht
Familienrecht
Erbrecht
Das Steuerrecht gehört jedoch nicht zum BGB, sondern zum öffentlichen Recht.
Das Schuldrecht regelt, welche Rechte und Pflichten zwischen Schuldner und Gläubiger bestehen. Es umfasst Verträge (z. B. Kauf, Miete), gesetzliche Schuldverhältnisse und Schadensersatzansprüche.
Das Familienrecht ist das 4. Buch des BGB und regelt u. a. Ehe, Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt und Verwandtschaft. Damit betrifft es alle zentralen rechtlichen Beziehungen innerhalb einer Familie.
Das Erbrecht bestimmt, wie das Vermögen eines Verstorbenen verteilt wird. Dazu gehören gesetzliche Erbfolge, Testament, Pflichtteil und Erbvertrag. Es regelt also alle Fragen zur Vermögensnachfolge im Todesfall.
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